AGB Tonstudio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Tonzauber (Georg Burdicek)
Bereich Tonaufnahme/Bearbeitung, Tonstudio
UID: ATU57508815
1. Jede Bestellung des Kunden erfolgt im
Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen
Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur
verbindlich, wenn sie von Tonzauber (Georg Burdicek) schriftlich
bestätigt werden.
2. Es steht Tonzauber (Georg Burdicek) frei, eine
An- oder Vorauszahlung zu verlangen und bei Nichterfüllung dieser vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen
erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer
die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich - veranlaßt hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung
auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem
Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen
und für Rechnung eines Dritten, so ist Tonzauber (Georg Burdicek) bei der
Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für
Tonzauber (Georg Burdicek) keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
4. Für Tonzauber (Georg Burdicek) besteht die
Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn
dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
5. Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch
geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung
aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber.
Tonzauber (Georg Burdicek) ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit
der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden
Nachteile oder Schäden. AustroMechana-Rechte
sind nicht übertragbar.
6. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde
ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tonzauber (Georg Burdicek)
Eingriffe in das Werk vornimmt oder vornehmen lässt, sofern durch diese
Eingriffe ein Fehler und/oder Schaden entsteht und/oder soweit hierdurch
ein Fehler und/oder Schaden verstärkt wird. Den Beweis dafür, dass der
Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff
verursacht bzw. verstärkt wurde, hat der Kunde zu führen
7. Haftung für zurückgebliebenes Ton- und
Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur
bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
8. Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und
Videoaufzeichnungen haftet Tonzauber (Georg Burdicek) bis zum
Materialwert des Trägermaterials.
9. Überläßt der
Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.Ä. unwiederbringliche oder
schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko,
ggfs. auch der Abschluß einer Versicherung über
den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von
Sicherheitskopien, beim Auftraggeber.
10. Für den Fall, dass der Auftrag die Durchführung
der Werkaufnahme als Produktionsbeauftragter umfasst, ist Tonzauber
(Georg Burdicek) verpflichtet, einen technisch einwandfreien, geeigneten
Tonträger abzuliefern.
11. Dem Auftraggeber ist freigestellt, eine
kostenlose Überprüfung der vom Auftragnehmer bearbeiteten Tonbänder oder
Kopien auf Ton-Qualität, Laufeigenschaften etc. im Hause und auf den
Geräten von Tonzauber (Georg Burdicek) oder mitgebrachten eigenen Geräten
vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
12. Beanstandungen, die sich nach Lieferung auf
fremden Geräten ergeben, können nur anerkannt werden, wenn Tonzauber
(Georg Burdicek) grobe Fehler gegenüber den branchenüblichen Forderungen,
Normen etc. nachweisbar sind.
13. Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer
Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber eingegangen sein.
Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und
mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.
14. Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung,
ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der
vorherigen Absprache.
Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist Tonzauber (Georg
Burdicek) berechtigt, Zinsen in der Höhe der von
Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen.
Weitergehende Rechte, insbesondere Ansprüche auf Ersatz des durch den
Zahlungsverzug entstandenen Schadens, bleiben vorbehalten. Bei
Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsbedingung von
Tonzauber (Georg Burdicek) für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen
werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten
Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.. Wird eine Lieferung Frei
Haus geordert, ist dies nur in Verbindung einer Vorauszahlung der
Gesamtkosten einer Produktion möglich.
15. Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmißverständlichkeit eines Auftrages durch
Kennzeichnung am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche
Angaben sicherzustellen.
16. Vermittelnde
Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den
Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern,
Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines
Produktions- oder Berarbeitungsauftrages sind,
stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von
Seiten von Tonzauber (Georg Burdicek) nicht ausdrücklich hingewiesen
wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt Tonzauber (Georg
Burdicek) keinerlei Haftung und Gewähr.
17. Terminzusagen zu Bearbeitungs- und
Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch
ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe,
Kopierwerke, Randbespurungen etc. entstehen,
übernehmen wir keinerlei Haftung.
18. Für Verzögerungen, die durch Verschulden von
Tonzauber (Georg Burdicek) im Ablauf eines Bearbeitungs- oder
Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch
die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie
mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen
Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag
gültigen Listenpreise von Tonzauber (Georg Burdicek) als vereinbart.
Preislisten werden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt.
19. Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen
erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem
eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist Tonzauber (Georg
Burdicek) grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten
dieser Leistungen verantwortlich zu machen.
20. Für Ton- und Textschöpfung sowie durchgeführte Aufnahmen, die im
Rahmen des Auftrags durch Tonzauber (Georg Burdicek) erstellt oder aus
Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungrechte bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des
Auftraggebers beim Auftragnehmer, ebenso das Eigentum am gelieferten
Material.
21. Die Auslieferung des Masters erfolgt ausschließlich nach
vollständiger Befriedigung aller Forderungen aus diesem Auftrag.
22. Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem
Ermessen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht
zurückgenommen.
23. Tonzauber (Georg Burdicek) ist nicht verpflichtet, das
Originaltonmaterial aufzubewahren.
Aufnahmen und dazugehörige Unterlagen werden drei Jahre lang ab
Aufnahmedatum archiviert; danach werden alle Daten und Unterlagen ohne
weitere Rückfrage vernichtet.
Sollte ein Kunde eine über diesen Zeitraum hinausgehende Archivierung von
Aufnahmen und Unterlagen wünschen, ist dies zeitgerecht bekanntzugeben
und erfolgt gegen Entgelt.
24. Beide Parteien verpflichten sich zeitlich unbegrenzt, bei
Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und
über die ihnen bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse,
die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden,
auch nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung Stillschweigen zu bewahren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte
Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Partei
erfolgen. Als vertrauliche Informationen gelten neben ausdrücklich als
vertraulich gekennzeichnete Informationen auch solche Informationen, bei
denen sich ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei aus den Umständen
ergibt. Hierzu zählen insbesondere die Preisvereinbarungen, die zwischen
den Parteien getroffen wurden. Die Parteien verwahren und sichern diese
Informationen so, dass die Kenntnisnahmemöglichkeit
durch Dritte ausgeschlossen ist.
25. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Wien.
26. Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen
unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt.
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